Bitte beachtet, dass sich das Gartenhaus in einer Ferienhaussiedlung befindet und dass dessen Nutzungsordnung einzuhalten ist:
Mopeds, Mofas und Kleinkrafträder dürfen im Feriendorf nicht benutzt werden. Das Fahren mit anderen Kfz ist nur bei An- und Abfahrt und nur zum kurzfristigen Be- bzw. Entladen und nur auf den hierfür vorgesehenen Strassen und Wegen, dazu ausschließlich im Schritt-Tempo gestattet. Die Fahrzeuge sind auf den zugewiesenen Einstellplätzen der Gemeinschaftsplätze zu parken.
Wohnwagen dürfen im Feriendorf nicht abgestellt werden. Das Zelten auf den Ferienhausgrundstücken ist grundsätzlich untersagt.
Das Waschen und die Durchführung von Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art ist im Feriendorf zu unterlassen.
Wäsche darf an Sonn- und Feiertagen nicht außerhalb des Hauses getrocknet werden.
Die allgemeinen Grünflächen, sowie Spiel- und Sportanlagen im Feriendorf sind schonend zu behandeln. Die Benutzung dieser Anlagen geschieht auf eigene Gefahr. Lärm verursachende Spiele (z.B. Ballspiele) sind nur auf den zu diesem Zweck angelegten Plätzen zulässig.
Die allgemeinen Regeln der Nacht- und Arbeitsruhe sind zu beachten. Die Nachtruhe beginnt im Feriendorf um 22.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr am Vormittag. Die Mittagsruhezeit gilt in der Zeit von 12.30 bis 14.30 Uhr. Während dieser Zeit sollen möglichst keine Fahrzeuge innerhalb des Feriendorfes fahren. Jeder ruhestörende Lärm ist zu vermeiden.
Auf spielende Kinder und ältere Menschen ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Audio- und Fernsehgeräte sind so einzustellen, dass die Ruhe der Nachbarn nicht gestört wird.
Tiere aller Art dürfen nur mit Genehmigung in das Feriendorf mitgebracht werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn eine unzumutbare Störung der Feriengäste nicht zu befürchten ist. Hunde sind im Feriendorf grundsätzlich an der Leine zu führen.
Hausmüll ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.